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Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen
[Nr.99031013016003 ]

Teaser

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben