Gründung einer Buchprüfungsgesellschaft
[Nr.99132001016000 ]
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft stellen, wird empfohlen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die ggf. erforderliche notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Für den Antrag können Sie das auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältliche Formular verwenden. Sobald die Wirtschaftsprüferkammer festgestellt hat, dass alle Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach der Eintragung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Buchprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Der Beruf des vereidigten Buchprüfers bzw. der vereidigten Buchprüferin kann
auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft
benötigt die st
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben