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Gründung einer Buchprüfungsgesellschaft
[Nr.99132001016000 ]

Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft stellen, wird empfohlen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die ggf. erforderliche notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei.  Für den Antrag können Sie das auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältliche Formular verwenden. Sobald die Wirtschaftsprüferkammer festgestellt hat, dass alle Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach der Eintragung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Buchprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Der Beruf des vereidigten Buchprüfers bzw. der vereidigten Buchprüferin kann

auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft

benötigt die st

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben