Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
[Nr.99132002016000 ]

Teaser

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Rechtsbehelf

nicht angegeben