Seiteninhalt
Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
[Nr.99132002016000 ]
Teaser
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Rechtsbehelf
nicht angegeben