Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen
[Nr.99007043017000 ]

Teaser

Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.

Verfahrensablauf

Damit Sie die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die Grundausbildung für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater fest, dass die Grundausbildung für Sie geeignet ist, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater meldet Sie für die Grundausbildung an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben