Seiteninhalt
Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen
[Nr.99022008080000 ]
Teaser
Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie formlos
- telefonisch
- schriftlich und
- online
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
-
Wenn Sie Ihren Antrag telefonisch stellen:
- Rufen Sie eine der angegebenen Telefonnummern des BVA an.
- Stellen Sie den Antrag.
-
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:
- Schicken Sie den formlosen, sowie unterschriebenen Antrag - unter Angabe Ihres Geschäftszeichens - per Post an das BVA.
-
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
- Öffnen Sie das BAföG-Online Portal des BVA und registrieren Sie sich dort.
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Melden Sie sich im BAföG-Online Portal an.
- Klicken Sie »Antragsformulare« an und wählen Sie das Formular »Härtefallerlass« über den Button »Antrag stellen« aus.
- Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf den Button »Senden«.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post vom BVA.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind Sie schuldenfrei und müssen das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückzahlen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben