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Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
[Nr.99134010017000 ]

Teaser

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort eine qualifizierte Pflegekraft benötigen, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse häusliche Krankenpflege beantragen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 

Verfahrensablauf

Um häusliche Krankenpflege zu erhalten, gehen Sie normalerweise wie folgt vor:

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Ihnen häusliche Krankenpflege.
  • Sie wählen einen Pflegedienst aus, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Ihre Krankenkasse unterstützt Sie auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters.
  • Sie legen die ärztliche Verordnung beim Pflegedienst vor. In der Regel kümmert sich der Pflegedienst um die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie die ärztliche Verordnung auch direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Den Antrag können Sie per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. 
  • Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie häusliche Krankenpflege erhalten können. 
  • Hat Ihre Krankenkasse den Antrag genehmigt, rechnet der Pflegedienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben