Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
[Nr.99006048261000 ]
Teaser
Wer Personen in Heimarbeit beschäftigt, muss eine Liste führen, in die alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, aufgenommen sind.
Verfahrensablauf
Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch, per E-Mail oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.
schriftlicher Ablauf:
- Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
- Sie müssen drei Kopien der postalischen Anzeige an das Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
- Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
- Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
- Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.
Online Ablauf:
- Sie melden sich im Online-Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
- Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
- Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Die Liste müssen Sie (bei schriftlicher Übermittlung in dreifacher Ausfertigung) halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln.
Zuständige Stelle
Die Liste müssen Sie (bei schriftlicher Übermittlung in dreifacher Ausfertigung) halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben