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Haltung von gefährlichen Tieren nach Gefahrtier-Verordnung Erlaubnis

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten birgt Risiken. Immer wieder gibt es Vorfälle, bei denen die Halterin oder der Halter verletzt werden oder die Tiere entweichen und damit auch Dritte gefährdet werden. Das Gefahrtier-Verordnung (GefTVO) soll nun die Haltung gefährliche Tiere grundsätzlich regeln und die Sicherheit für Menschen erhöhen.

Für die Halterinnen und Halter gefährlicher Tiere ist nicht automatisch die Pflicht eingetreten, die Tiere abzugeben. Zum einen ist die Haltung gefährlicher Tiere nicht per se untersagt. Die Halterinnen und Halter von gefährlichen Tieren müssen ihre Tiere also nicht zwingend abgeben, sondern lediglich eine Erlaubnis zur Haltung ihrer Tiere beantragen. Kann die Halterin oder der Halter seine Zuverlässigkeit, notwendige Kenntnisse sowie die sichere und geeignete Unterbringung seines Tieres oder seiner Tiere nachweisen, wird ihm eine Haltungsgenehmigung erteilt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)