Handels- und Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargoländern Genehmigung
[Nr.99089025006000 ]
Verfahrensablauf
Sofern Ihnen bekannt ist, dass Ihr Handels- und Vermittlungsgeschäft die Lieferung der o.g. Güter betrifft und diese für ABC-Waffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargoländern bestimmt sind oder sein können, darf der Abschluss des Handels- und Vermittlungsgeschäfts nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.
Vor der Erteilung der Genehmigung ist der Abschluss des Handels- und Vermittlungsgeschäfts nicht gestattet. Die Genehmigung ist unter Verwendung des Antragsformulars zu beantragen. Mit der Genehmigung wird die Vornahme des Handels- und Vermittlungsgeschäfts erlaubt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft separat beantragt werden. Die Antragstellung kann über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen (www.ausfuhrkontrolle.info).
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Die Erbringung von Maklerdienstleistungen, Vermittlungstätigkeiten sowie der
Abschluss von Handelsgeschäften im Zusammenhang mit bestimmten
Güterlieferungen, die für AB
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben