Handelsregister einsehen
[Nr.99057001109000 ]
Teaser
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.
Verfahrensablauf
Gemeinsames Registerportal der Länder:
Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
Klicken Sie im Menü entweder auf »Normale Suche« oder »Erweiterte Suche« und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
Klicken Sie auf »Suchen«.
Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
Wählen Sie das gewünschte Dokument
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Unternehmensregister:
Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Voraussetzungen
- Das Handelsregister ist öffentlich und für jeden einsehbar.
- Für die angefragte Person oder das Unternehmen ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
- Onlineabruf eines Handelsregisterauszuges: kostenfrei
- Onlineabruf eines zum Handelsregister eingereichten Dokumentes: kostenfrei
- Einsichtnahme beim zuständigen Registergericht: kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.