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Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
[Nr.99058033012000 ]

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

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Formulare

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben