Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
[Nr.99058033012000 ]
Teaser
Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.
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Formulare
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben