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Was erledige ich wo?

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Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
[Nr.99058007060004 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der

Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch über Kenntnisse und

Fertigkeiten eines

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben