Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes
[Nr.99058007060002 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbaringer.
Teaser
Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem
anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen
für Dritte handwer
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben