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Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes
[Nr.99058007060002 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbaringer.

Teaser

Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem

anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen

für Dritte handwer

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben