Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse (HWK) - Auskünfte erteilen
[Nr.99058032055000 ]
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Teaser
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Voraussetzungen
- Antrag
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 HwO
Frist
Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor der erstmaligen selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer.
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und nimmt bei positiver Prüfung die Eintragung in die Handwerksrolle vor.
- Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn der Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt werden soll, muss eine Anmeldung bei der dortigen Handwerkskammer erfolgen.
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben