Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Hauptarbeitgeber zuordnen
[Nr.99102036011011 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.

Verfahrensablauf

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber nebeneinander haben (Nebenbeschäftigung), müssen Sie dem Nebenarbeitgeber per formloser Mitteilung Ihre Steuer-ID und das Geburtsdatum mitteilen, und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis (Nebenbeschäftigung) handelt. 

Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Arbeitgeber (formlos) mit. Die Änderung wird anschließend Ihr Arbeitgeber veranlassen.

Rechtsbehelf

Bei mehreren Arbeitgebern wird für das Hauptarbeitsverhältnis die Steuerklasse I-V und für Nebenjobs automatisch Steuerklasse VI genutzt. Arbeitnehmer können festlegen, welcher Arbeitgeber Haupt- (StKl I-V) oder Nebenarbeitgeber (StKl VI) ist. Änderungen erfolgen über das Finanzamt. 

Gegen die Festsetzung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das Finanzamt kann Einspruch eingelegt werden, wenn diese fehlerhaft sind.

Nicht angegeben

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben