Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
[Nr.99134009017000 ]
Teaser
Wenn Sie wegen schwerer Krankheit, einer Rehabilitationsmaßnahme oder während eines Krankenhausaufenthalts Ihren Haushalt zeitweise nicht weiterführen können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Haushaltshilfe können Sie per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zur Notwendigkeit und Dauer der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse prüft Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe und berät Sie zu passenden Anbietern. Alternativ können Sie selbst eine Haushaltshilfe auswählen, sofern diese Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.
-
Sie beauftragen die Haushaltshilfe.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
nicht angegeben