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Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten Durchführung
[Nr.99114024058000 ]

Teaser

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese im Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Haushaltshilfe online, telefonisch oder per Post anmelden.

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe online anmelden:

  • Rufen Sie den Onlinedienst zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf der Internetseite der Minijob-Zentrale auf
  • Füllen Sie das Formular aus
  • Senden Sie das Formular ab
  • Sie erhalten eine Bestätigung

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe per Post anmelden:

  • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf der Internetseite der Minijob-Zentrale auf.
  • Laden Sie das Formular herunter
  • Drucken Sie das Formular aus.
  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die Minijob-Zentrale

Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.

  • die Mitarbeiter der Minijob-Zentrale nehmen am Telefon alle notwendigen Daten für die Anmeldung auf
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die gemeldeten Daten

Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.

Über den Minijob-Manager können Sie Ihre angemeldeten Minijobs verwalten:

  • Registrieren Sie sich zunächst mit der Angabe Ihrer Betriebsnummer beim Minijob-Manager auf der Internetseite der Minijob-Zentrale
  • Laden Sie alle zukünftigen Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen direkt über den Minijob-Manager hoch
  • Über Ihr Postfach im Minijob-Manager können Sie Mitteilungen empfangen.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein.

Rechtsgrundlage(n)