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Haustierhaltung: Meldung - besonders geschützte Arten
[Nr.99110094261000 ]

Teaser

Wenn Sie besonders geschützte Wirbeltiere halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.

Zuständige Stelle

beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben