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Haustierhaltung: Meldung - besonders geschützte Arten
[Nr.99110094261000 ]
Teaser
Wenn Sie besonders geschützte Wirbeltiere halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Zuständige Stelle
beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben