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Hilfe zur Erziehung beantragen
[Nr.99060006080000 ]
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig sein.
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben