Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
[Nr.99060007080000 ]
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf »Hilfen zur Erziehung« stellen.
Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, ggf. die künftigen Pflegeelterndie und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es Ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben