Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
[Nr.99050205169000 ]
Teaser
Wenn Sie eine H unde- oder Katzenausstellungen veranstalten wollen, müssen Sie diese, sofern sie in einem sogenannten gefährdeten Bezirk stattfindet, mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Ausstellungen mit Hunden oder Katzen oder ähnliche Veranstaltungen müssen Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen anzeigen. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde (z. B. Homepage). Dort erhalten Sie auch die Informationen, welche weiteren Unterlagen ggf. benötigt werden und auf welchem Wege die Veranstaltung anzuzeigen ist.
Bei der Anzeige werden im Allgemeinen folgende Angaben benötigt:
VeranstalterIn und verantwortliche Person
Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung, Beschickung der Tiere
Angaben zu den ausgestellten Tierarten
Herkunft (Herkunftsländer) der Tiere
Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
Sie erhalten eine Bestätigung.
Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen. Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen ein entsprechender Bescheid (ggf. mit Auflagen) zu.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Hund- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind unter bestimmten Voraussetzungen dem für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt/dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser bzw. der Region Hannover mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben