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Was erledige ich wo?

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Hundehaltung Abmeldung
[Nr.99110009070000 ]

Onlinedienste

Teaser

Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben