Information über Notarvertreter: Was ist, wenn die Notarin oder der Notar nicht da ist?
[Nr.99046060061000 ]
Teaser
Wenn die Notarin oder der Notar abwesend oder verhindert ist, kann sie oder er unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt wird.
Verfahrensablauf
Die Notarin oder der Notar muss bei dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht einen Antrag stellen. Das Gericht entscheidet dann und teilt der Notarin oder dem Notar die Entscheidung mit. Zusätzlich teilt das Gericht die Entscheidung der Vertreterin oder dem Vertreter mit
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Das Oberlandesgericht, wenn die Vertretung länger als drei Monate dauert oder eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter bestellt werden soll. Das Landgericht in allen anderen Fällen.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben