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Information über Notarvertreter: Was ist, wenn die Notarin oder der Notar nicht da ist?
[Nr.99046060061000 ]

Teaser

Wenn die Notarin oder der Notar abwesend oder verhindert ist, kann sie oder er unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt wird.

Verfahrensablauf

Die Notarin oder der Notar muss bei dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht einen Antrag stellen. Das Gericht entscheidet dann und teilt der Notarin oder dem Notar die Entscheidung mit. Zusätzlich teilt das Gericht die Entscheidung der Vertreterin oder dem Vertreter mit

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Das Oberlandesgericht, wenn die Vertretung länger als drei Monate dauert oder eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter bestellt werden soll. Das Landgericht in allen anderen Fällen.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben