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Informationen über Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit einsehen
[Nr.99141030126000, 99141030140000, 99141030144000, 99141030240000, 99141030265000 ]

Volltext

Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Durchführung eines Vergabeverfahrens oberhalb der geltenden EU-Schwellenwerte öffentlich bekannt zu machen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Durch die Bekanntmachung soll eine möglichst große Anzahl an Unternehmen, die im entsprechenden Bereich tätig sind, Kenntnis über bevorstehende Verfahren erlangen und sich daran beteiligen.

Als Unternehmen im Bereich Verteidigung und Sicherheit können Sie sich über vorgeschaltete Teilnahmewettbewerbe von Vergabeverfahren informieren und Ihre Beteiligung vorbereiten. Je nach Verfahrensart werden geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und bewertet. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die teilnehmenden Unternehmen über das Ergebnis informiert. Soweit gesetzlich vorgesehen, veröffentlicht der Auftraggeber anschließend die Vergabe des Auftrags.

Teaser

Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe im Bereich Verteidigung und Sicherheit informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.

Ansprechpunkt

Zuständige Beschaffungsstelle (Vergabestelle) des öffentlichen Auftraggebers

Zuständige Stelle

Zuständige Beschaffungsstelle (Vergabestelle) des öffentlichen Auftraggeber

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen im Vergabeverfahren werden als Eignung bezeichnet und sind entsprechend in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

  • Sie möchten sich als Unternehmen an einem Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit beteiligen.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt oberhalb des geltenden EU-Schwellenwertes.
  • Sie erfüllen die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungsanforderungen.
  • Sie weisen - soweit erforderlich - Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach.
  • Sofern für den Auftrag erforderlich, erfüllen Sie die Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und die Sicherheitsanforderungen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen einzureichen sind, ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Je nach Vergabeverfahren können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Teilnahmeantrag (soweit vorgesehen),
  • Angebot,
  • geforderte Eigenerklärungen und Formblätter,
  • Eignungsnachweise sowie
  • weitere in den Vergabeunterlagen genannte Nachweise.

Kosten

  • Für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Bereich Sicherheit und Verteidigung fallen keine Gebühren an. Jedoch kann es vorkommen, dass Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren für besondere Aufwände entschädigt werden (bspw. bei Planungsleistungen).

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen sind sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch abhängig von der Komplexität der jeweiligen Vergabeverfahren. Die jeweils geltenden Fristen

  • zur Einreichung und spätesten Beantwortung von Bewerberfragen während des Teilnahmewettbewerbs,
  • zur Einreichung und spätesten Beantwortung von Bieterfragen,
  • zur Einreichung des Teilnahmeantrages und
  • zum Angebot
  • ggf. noch Muster

finden Sie in der Auftragsbekanntmachung, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder den Vergabeunterlagen.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Auftragsbekanntmachungen direkt nach ihrer Veröffentlichung einsehen. Die Dauer des anschließenden Vergabeverfahrens hängt von der Art und dem Umfang der Beschaffung sowie dem jeweiligen Vergabeverfahren und dessen Fristen ab.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich über ein Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit informieren oder daran teilnehmen möchten, informieren Sie sich zunächst über die Auftragsbekanntmachung.

  • Prüfen Sie die Vergabeunterlagen und die Teilnahmebedingungen.
  • Sofern das Vergabeverfahren dies vorsieht, werden geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
  • Reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag oder Ihr Angebot fristgerecht über die angegebene Vergabeplattform ein.
  • Der öffentliche Auftraggeber prüft und bewertet die eingegangenen Teilnahmeanträge und Angebote.
  • Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die teilnehmenden Unternehmen über das Ergebnis des Vergabeverfahrens unterrichtet.
  • Die Vergabe des Auftrags wird - soweit gesetzlich vorgesehen - bekannt gemacht.

Hinweise (Besonderheiten)

Auftragsbekanntmachungen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.

Für gezielte Informationen aus der eigenen oder Fremd-Branche kann nach den CPV-Codes (engl. Common Procurement Vocabulary) auf diesen Plattformen gesucht werden.

Kostenpflichtige Such-Agents können ebenfalls beauftragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte können Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer beantragen.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

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