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Innovationsförderung für Projekte in der Land-und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur beantragen
[Nr.99078003080000 ]

Verfahrensablauf

Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Fertigen Sie zunächst mit Hilfe des Leitfadens für Skizzeneinreicher eine aussagekräftige Projektskizze an und senden Sie diese mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Die BLE bewertet Ihr Vorhaben fachlich und fordert Sie, wenn es als förderwürdig eingestuft wird, zu einer formalen Antragsstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf.
  • Mit der Antragsaufforderung teilt Ihnen die BLE den Direktlink zum elektronischen Antragssystem easy-online mit.
  • Über easy-online stellen Sie nun einen formalen Antrag.
  • Über die finale Förderwürdigkeit Ihres Projekts entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine schriftliche Förderzusage (Bewilligungsbescheid). 
  • Senden Sie Ihren Verwendungsnachweis der Fördergelder spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftliche Rentenbank. 
     

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem

Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines

oder mittleres

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben