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Innovationsförderung für Projekte in der Land-und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur beantragen
[Nr.99078003080000 ]
Verfahrensablauf
Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Fertigen Sie zunächst mit Hilfe des Leitfadens für Skizzeneinreicher eine aussagekräftige Projektskizze an und senden Sie diese mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Die BLE bewertet Ihr Vorhaben fachlich und fordert Sie, wenn es als förderwürdig eingestuft wird, zu einer formalen Antragsstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf.
- Mit der Antragsaufforderung teilt Ihnen die BLE den Direktlink zum elektronischen Antragssystem easy-online mit.
- Über easy-online stellen Sie nun einen formalen Antrag.
- Über die finale Förderwürdigkeit Ihres Projekts entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine schriftliche Förderzusage (Bewilligungsbescheid).
-
Senden Sie Ihren Verwendungsnachweis der Fördergelder spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem
Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines
oder mittleres
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben