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Insolvenzforderung feststellen lassen
[Nr.99066008037000 ]

Teaser

Möchten Sie als Gläubiger an einem Insolvenzverfahren und an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden, so muss Ihre angemeldete Forderung festgestellt werden.

Verfahrensablauf

Insolvenzforderungen müssen Sie zunächst beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die fristgerecht angemeldeten Forderungen werden sodann geprüft. Dies kann in einem sog. Prüfungstermin oder nach einem Prüfungsstichtag in einem schriftlichen Verfahren erfolgen. In der Regel können Sie diesen Termin oder diesen Stichtag dem Beschluss entnehmen, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Nachträgliche Prüfungstermine oder -stichtage - insbesondere für verspätetet angemeldete Forderungen - werden durch gesonderte Beschlüsse des Insolvenzgerichts angeordnet (soweit im jeweiligen Einzelfall die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen).

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Amtsgericht 

Zuständige Stelle

Amtsgericht 

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben