Jahresmeldung über Aalfang in Küsten- und Binnengewässern abgeben
[Nr.99042032261000 ]
Teaser
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben