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Jahresmeldung über Aalfang in Küsten- und Binnengewässern abgeben
[Nr.99042032261000 ]

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben