Jugendgefährdende Medien - Prüfung
[Nr.99069002029000 ]
Zuständige Stelle
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an das örtliche zuständige Jugendamt wenden. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Überörtliche Einrichtungen sind:
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorgesehen
Teaser
Sind Sie beim Fernsehen, beim Surfen im Internet oder in einem anderen Medium auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint, können Sie diesbezüglich Beschwerde einreichen.
Voraussetzungen
Keine
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf kann bei dem örtlich zuständigen Jugendamt oder bei den genannten Einrichtungen eingesehen/erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.