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Jugendgefährdende Medien - Prüfung
[Nr.99069002029000 ]

Zuständige Stelle

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an das örtliche zuständige Jugendamt wenden. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Überörtliche Einrichtungen sind:

  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht vorgesehen

Teaser

Sind Sie beim Fernsehen, beim Surfen im Internet oder in einem anderen Medium auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint, können Sie diesbezüglich Beschwerde einreichen.

Voraussetzungen

Keine

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf kann bei dem örtlich zuständigen Jugendamt oder bei den genannten Einrichtungen eingesehen/erfragt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.