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Kampfmittel: Beseitigung
[Nr.99089012137000 ]

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.



Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Teaser

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden,

müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen

sich und ande

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben