Seiteninhalt
Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung Befreiung
[Nr.99082014000000 ]
Zuständige Stelle
Patentanwaltskammer
Teaser
Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die
zuständige Stelle eine Patentanwältin/einen Patentanwalt von der Kanzleipflicht
nach § 26 Absatz 3
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben