KfW-Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschuss des Bundes für Tiefengeothermie beantragen
[Nr.99148023080000 ]
Verfahrensablauf
Die KfW vergibt die Darlehen (mit Ausnahme für Kommunen) nicht direkt, sondern über den von Ihnen gewählten Finanzierungspartner.
- Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner.
- Ihr Finanzierungspartner beantragt dann für Sie die Förderung
- Die KfW prüft nun Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
- Sie schließen den Kreditvertrag ab und Ihr Vorhaben kann beginnen.
- Nach Durchführung der Arbeiten reichen Sie eine Bestätigung ein, damit Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt (am 1.1.20 in Kraft getreten)
Teaser
Das »KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Marktanreizprogramm (MAP).
Zuständige Stelle
Für Unternehmen: Ihr Finanzierungspartner (zum Beispiel Hausbank)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben