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Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben beantragen
[Nr.99102046018001 ]

Teaser

Die Betreuung eines Kindes können Sie steuerlich geltend machen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Verfahrensablauf

Kinderbetreuungskosten können Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung geltend machen.

Sollen die Kinderbetreuungskosten bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, ist dafür ein Lohnsteuerermäßigungsantrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt nötig.

Die entsprechenden Formulare können im Vordruckangebot des Bundesministeriums der Finanzen online abgerufen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben