Kinderkrankengeld für gesetzlich Krankenversicherte beantragen und Kinderkrankengeldtage auf anderen Elternteil übertragen
[Nr.99134014080002 ]
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Wenn Sie wegen einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können, können Sie Kinderkrankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kinderkrankengeldtage auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner übertragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Kinderkrankengeld und den Antrag auf Übertragung der Kinderkrankentage können Sie per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
- Sie erhalten eine ärztliche Kindkrankschreibung (Muster 21).
- Füllen Sie den Antrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus. Dieser befindet sich beim Muster 21 auf der Rückseite. Gegebenenfalls fordert Ihre Krankenkasse weitere Angaben mit einem gesonderten Antrag.
- Reichen Sie die Kindkrankschreibung (Muster 21) zusammen mit eventuell weiteren erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Kindkrankschreibung.
- Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen Ihr Kinderkrankengeld. Für Arbeitnehmende: Ihre Krankenkasse zahlt Ihr Kinderkrankengeld erst nachdem Ihr Arbeitgeber der Krankenkasse die erforderlichen Angaben zu Ihrem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt mitgeteilt hat.
- Sonderregelung für die Betreuung von Kindern aufgrund der Corona-Pandemie:
- Füllen Sie den Antrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus.
- Fügen Sie einen Nachweis der Schule oder Kita bei.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Nachweis und eventuell weiteren erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
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Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen Ihr Kinderkrankengeld. Für Arbeitnehmende: Ihre Krankenkasse zahlt Ihr Kinderkrankengeld erst nachdem Ihr Arbeitgeber der Krankenkasse die erforderlichen Angaben zu Ihrem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt mitgeteilt hat
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse
- Stellen sie nach der Erteilung der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich einen Antrag auf Krankengeldzahlung. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit der ärztlichen Bescheinigung zu Ihrer Krankenkasse gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.
- Reichen Sie mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf Freistellung ein.
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Wichtig ist dabei, dass die Krankenkasse Ihren Leistungsanspruch anerkennt, bevor Sie Ihren Freistellungsanspruch geltend machen wollen. Denn falls die Voraussetzungen für einen Freistellungsanspruch nicht erfüllt sind, hat Ihr Arbeitgeber das Recht die bereits gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsanspruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes anzurechnen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
An die gesetzliche Krankenkasse
Zuständige Stelle
gesetzliche Krankenkassen