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Was erledige ich wo?

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Kirchenaustritt
[Nr.99073001022000 ]

Verfahrensablauf

  • Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
  • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
  • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Teaser

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.