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Kleinen Waffenschein beantragen
[Nr.99089124001000 ]
Verfahrensablauf
Den Kleinen Waffenschein können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Kleinen Waffenschein schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und das Foto vom Aufbewahrungsbehälter per Post an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Kleinen Waffenschein online beantragen wollen:
Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden das Foto vom Aufbewahrungsbehälter hoch.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)
- § 12 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG)
- § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 2 Waffengesetz (WaffG)
- Anlage 2 Abschnitt 2 2 Nr. 1.3, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Waffengesetz (WaffG)
- § 36 Waffengesetz (WaffG)
- § 13 Absatz 2 Nummer 1 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- TN 109.1.6.14 der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (All-GO)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben