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Kontaktstelle als Betreiber Kritischer Infrastrukturen benennen
[Nr.99118019019000 ]

Teaser

Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
 

Verfahrensablauf

Die Kontaktstelle können Sie über das Melde- und Informationsportal des BSI benennen:

  • Rufen Sie das Melde- und Informationsportal des BSI auf. 
    • Wenn Ihre Organisation bereits registriert ist, können Sie sich über »Login« anmelden. 
    • Wenn nicht, können Sie den Registrierungsprozess über »Registrieren« beginnen. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann per Post.
  •  Füllen Sie das Formular zur Benennung einer Kontaktstelle vollständig aus. 
  • Füllen Sie anschließend für jede Ihrer Infrastrukturen eine »Anlage 2« aus.
  • Anschließend können Sie Ihre Daten erneut prüfen und absenden.
  • Nach dem Absenden können Sie Ihr Formular als PDF-Datei speichern. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das KRITIS-Büro des BSI.
  • Das BSI prüft Ihre Registrierung.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post
  • Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.

Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktstelle benennen, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber informieren. 

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben