Kosten für Implantate oder kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen bei der gesetzlichen Krankenkasse in Ausnahmefällen einreichen
[Nr.99134033174000 ]
Teaser
In besonderen oder schweren Ausnahmefällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an kieferorthopädischen Behandlungen von Erwachsenen oder an Implantaten.
Verfahrensablauf
Bei Ausnahmeindikationen:
Die Behandlungs- und Kostenplanung können Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan für die prothetische Behandlung per Post sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - online oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
- Bei implantologischen oder kieferorthopädischen Leistungen bei Ausnahmeindikationen erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen Kostenvoranschlag.
- Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt übermittelt den Kostenvoranschlag direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
- Ihre gesetzliche Krankenkasse prüft den Antrag und informiert Sie über Bewilligung oder Ablehnung.
Mehrkosten, Privatabrechnung, Eigenanteil:
- Sie erhalten von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt eine Rechnung und bezahlen den Rechnungsbetrag.
- Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie bei dieser erfragen, ob die Ihnen entstandenen Kosten erstattet und welche Unterlagen hierfür benötigt werden.
- Wenn Ihre private Zusatzversicherung einen Ablehnungsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse benötigt, reichen Sie die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
- Ihre gesetzliche Krankenkasse prüft den Antrag und schickt Ihnen einen Ablehnungsbescheid.
- Die Ablehnung reichen Sie bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung ein.
- Ihre private Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen je nach Vertrag den vereinbarten Anteil an der Gesamtrechnung.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben