Krankentransport Durchführung
[Nr.99003037058000 ]
Krankentransport
Der Landkreis Cuxhaven ist nicht direkt für die Bestellung eines Krankentransportes zuständig.
Wenn Sie dringend einen Krankentransport benötigen wählen Sie bitte die
112
oder die
0471 19 222!
Weitere Informationen...
finden Sie auch hier: FAQ - Krankentransport Bremerhaven
Volltext
Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
-
Sollten Sie einen Krankentransport anfordern wollen, wählen Sie die 19222.
Erforderliche Unterlagen
Für einen Krankentransport wird eine entsprechende Bescheinigung durch den jeweiligen Arzt benötigt.
Kosten
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen, die jedoch regelhaft durch die Krankenversicherung getragen werden.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Teaser
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den
bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und
teilweise durch Unternehmen un
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben