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Kritische Infrastrukturen: Einhaltung des Standes der Technik nachweisen
[Nr.99118022074000 ]

Teaser

Wenn Sie Kritische Infrastrukturen betreiben, müssen Sie nachweisen, dass die Sicherheit Ihrer Informationstechnik dem Stand der Technik entspricht. Nachweise müssen Sie alle 2 Jahre beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einreichen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Nachweise über den Online-Dienst, per verschlüsselter E-Mail oder auf dem Postweg einreichen.

Wenn Sie Nachweise über den Online-Dienst einreichen: 

  • Um den Online-Dienst nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER- Organisationszertifikat und ELSTER-Unternehmenskonto. 
  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das KRITIS-Büro des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft Ihre Angaben. 
  • Falls das KRITIS-Büro während der Prüfung Rückfragen an Sie hat oder Unterlagen nachfordert, meldet es sich per E-Mail bei Ihnen.
  • Nach der formellen Prüfung sendet Ihnen das KRITIS-Büro per E-Mail eine Bestätigung und teilt Ihnen darin die neue Frist für Ihren nächsten Nachweis mit.

Wenn Sie Nachweise per verschlüsselter E-Mail einreichen:

  • Laden Sie das Nachweisdokument KI auf der Internetseite des BSI herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus.
    • Sie können das Formular entweder digital ausfüllen
    • oder es zunächst ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Senden Sie das Formular sowie Ihre Nachweisunterlagen per E-Mail an das KRITIS-Büro des BSI.
    • Das KRITIS-Büro nimmt Ihre Nachweisunterlagen per verschlüsselter E-Mail entgegen. 
    • Zur Verschlüsselung verwenden Sie das S/MIME-Zertifikat des KRITIS-Büros auf der Internetseite des BSI.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren des Online-Dienstes.

Wenn Sie Nachweise auf dem Postweg einreichen:

  • Laden Sie das Nachweisdokument KI auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik herunter.
    • Sie können das Formular entweder digital ausfüllen und ausdrucken,
    • oder es zunächst ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Unterschreiben Sie das Formular und ergänzen Sie die notwendigen Nachweisunterlagen.
  • Senden Sie Ihren Nachweis an das KRITIS-Büro des BSI.
  • Alle weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren des Online-Dienstes.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben