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Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anerkennen lassen
[Nr.99075003016000 ]

Teaser

Wenn Sie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern durchführen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung als Träger.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersäschischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Formulare

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben