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Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anerkennen lassen
[Nr.99075003016000 ]
Teaser
Wenn Sie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern durchführen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung als Träger.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersäschischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Formulare
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben