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Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen
[Nr.99148094269000 ]

Teaser

Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
  • Die Nominierten werden über die Nominierung telefonisch als auch per E-Mail und Post informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Produzentin oder der Produzent des Films die Auszeichnung überreicht.
  • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben