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Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen
[Nr.99148094269000 ]

Teaser

Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf maximal 10 Megabyte groß sein.
  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch den BKM geprüft.
  • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Der BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
  • Die Nominierten werden über die Nominierung per E-Mail informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
  • Während der Preisverleihung bekommt die federführende Produktion sowie die Regie des Films die Auszeichnung überreicht.
  • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben