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Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
[Nr.99102100014000 ]

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen multinational tätig ist, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen länderbezogenen Bericht (auch Country-by-Country Report) übermitteln.

Verfahrensablauf

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZSt-Online-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Bringen Sie die erforderlichen Eintragungen in das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgegebene Schema.
  • Übermitteln Sie den länderbezogenen Bericht elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BOP.
  • Im BOP wird Ihnen mittels einer elektronischen Datei die Zustimmung oder Ablehnung Ihrer Meldung mitgeteilt.
  • Das BZSt leitet den länderbezogenen Bericht an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden sowie die betroffenen Teilnehmerstaaten weiter.
  • Die von den Teilnehmerstaaten erhaltenen Daten übermittelt das BZSt an die zuständigen Landesfinanzbehörden.
  • Die zuständigen Landesfinanzbehörden prüfen Ihren länderbezogenen Bericht im Rahmen der Betriebsprüfung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben