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Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
[Nr.99102100014000 ]
Teaser
Wenn Ihr Unternehmen multinational tätig ist, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen länderbezogenen Bericht (auch Country-by-Country Report) übermitteln.
Verfahrensablauf
Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZSt-Online-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Bringen Sie die erforderlichen Eintragungen in das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgegebene Schema.
- Übermitteln Sie den länderbezogenen Bericht elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BOP.
- Im BOP wird Ihnen mittels einer elektronischen Datei die Zustimmung oder Ablehnung Ihrer Meldung mitgeteilt.
- Das BZSt leitet den länderbezogenen Bericht an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden sowie die betroffenen Teilnehmerstaaten weiter.
- Die von den Teilnehmerstaaten erhaltenen Daten übermittelt das BZSt an die zuständigen Landesfinanzbehörden.
- Die zuständigen Landesfinanzbehörden prüfen Ihren länderbezogenen Bericht im Rahmen der Betriebsprüfung.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben