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Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
[Nr.99006003017000 ]

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Kosten

  • Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Tage sowie der Anzahl der Mitarbeitenden.

    Gebühr: Mindestens 200,00 EUR, höchstens 5200,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

Für Anträge nach dem Arbeitszeitgesetz ist grundsätzlich die Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen zuständig.

Voraussetzungen

Alle gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestehenden Ausnahmemöglichkeiten zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen sind entweder nicht einschlägig
(u.a. § 10 Abs. 1 ArbZG), erteilte Bewilligungen sind bereits ausgeschöpft worden (u.a. § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG) oder die Bewilligungsvoraussetzungen sind nicht gegeben
(s. § 13 Abs. 4 und 5 ArbZG).
 

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, eine Verkürzung der Ruhezeit oder eine Verlängerung der Höchstarbeitszeit ist im öffentlichen Interesse dringend nötig.

Hinweise:

Die Branchengewerkschaft ist über Ihren Antrag zu informieren und von dieser ist eine Stellungnahme einzuholen.

Frist

Der Antrag sollte möglichst ein bis zwei Monate vor dem ersten Tag, an dem Arbeitnehmende beschäftigt werden sollen, bei der zuständigen Stelle eingehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann mittels eines formlosen Schreibens gestellt werden, welches Sie per Post oder E-Mail der zuständigen Aufsichtsbehörde zukommen lassen. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Soweit Rückfragen bestehen, wird sich die Aufsichtsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Online Ablauf:

  • Sie melden sich im Online Dienst an und geben die Antragsdaten ein.
  • Sie laden die erforderlichen Unterlagen in dem Online Dienst hoch.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die An-zeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.

Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben