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Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer
[Nr.99046031064000 ]

Teaser

Beenden Sie die Tätigkeit als allgemein beeidigte:r Dolmetscher:in oder ermächtigte:r Übersetzer:in, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen und die ausgehändigte Bescheinigung oder Urkunde im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.

Verfahrensablauf

Nach Stellung des Antrags und Rückgabe der Bescheinigung oder Urkunde über die allgemeine Beeidigung und/oder Ermächtigung erfolgt die Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben