Ladenöffnungszeiten
[Nr.99050041074000 ]
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.
Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.
Teaser
In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00
Uhr. geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und
Verka
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben