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Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler
[Nr.99097006080000 ]

Verfahrensablauf

Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Es werden nur noch ganz wenige bis zum 31.12.1995 (bzw. 31.12.1999 bei KSR) gestellten Anträge bearbeitet. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen waren: Feststellung der erlittenen Schäden

Ansprechpunkt

Zuständig: Ausgleichsämter, Landesausgleichsämter und Bundesausgleichsamt (BAA)

Zuständige Stelle

Ausgleichsämter, Landesausgleichsämter und Bundesausgleichsamt (BAA)

Formulare

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben