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Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler
[Nr.99097006080000 ]
Verfahrensablauf
Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Es werden nur noch ganz wenige bis zum 31.12.1995 (bzw. 31.12.1999 bei KSR) gestellten Anträge bearbeitet. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen waren: Feststellung der erlittenen Schäden
Ansprechpunkt
Zuständig: Ausgleichsämter, Landesausgleichsämter und Bundesausgleichsamt (BAA)
Zuständige Stelle
Ausgleichsämter, Landesausgleichsämter und Bundesausgleichsamt (BAA)
Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben