Leader Förderung
[Nr.99400263017000, 99400263079000 ]
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:
- Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge zunächst bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / der Geschäftsstelle ein
- Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit den gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER (LEADER-Richtlinie)
- § 23 Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- § 44 Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Teaser
Mit der Maßnahme »LEADER« werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / Geschäftsstelle.
Im Anschluss an die Projektauswahl durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben