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Leader Förderung
[Nr.99400263017000, 99400263079000 ]

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

  • Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge zunächst bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / der Geschäftsstelle ein
  • Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Mit der Maßnahme »LEADER« werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / Geschäftsstelle.

Im Anschluss an die Projektauswahl durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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