Lehramtsprüfung anerkennen lassen
[Nr.99019040016000 ]
Teaser
Wenn Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Studienabschlusses bzw. Ihrer Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt, sofern diese nicht in Niedersachsen erworben wurden.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben