Lehrrettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen beantragen
[Nr.99019075006000 ]
Teaser
Wenn Sie Träger einer Rettungswache sind und Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildungszeit zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ausbilden möchten, können Sie einen Antrag zur Genehmigung als Lehrrettungswache stellen.
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Genehmigung einer Lehrrettungswache erfolgt anhand des Antragsformulars »Genehmigung einer Lehrrettungswache«. Dieser Antrag ist per Mail oder auf dem Postweg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover einzureichen. Bei Bedarf kann vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch stattfinden.
Der Antrag wird mit Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen geprüft.
Wenn Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
Falls erforderlich findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort statt.
Ihnen wird nach Prüfung ein Bescheid zugesendet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Abs. 2 und § 6 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
- § 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 NSchGesVO Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) vom 19. Oktober 2017
- § 2, Abs. 2 Nr. 7; § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG) vom 18. Mai 2022
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben