Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
[Nr.99111012080000 ]
Teaser
Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Pflegegeld und andere Leistungen erhalten.
Verfahrensablauf
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft von sich aus ("von Amts wegen"), ob Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben.
- Die Prüfung beginnt, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Sie pflegebedürftig sind.
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt den Prozentsatz der Pflegebedürftigkeit
- Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Dennoch steht es Ihnen frei, Pflegeleistungen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder per Post zu beantragen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
-
Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Meldung per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben